· Fachbeitrag · Praxisfälle
Die Abrechnung von Festzuschüssen und Leistungen mit der Befundklasse 7
| Die Befunde der Befundklasse 7 sind anzusetzen, wenn die Erneuerung oder Wiederherstellung von Suprakonstruktionen erforderlich ist. Auch in dieser Befundklasse ist es wichtig, die einzelnen Befunde zu kennen und die Festzuschüsse korrekt anzusetzen. Regionale Unterschiede im Genehmigungsverfahren durch die Krankenkassen sind möglich. Nachfolgend haben wir die häufigsten Abrechnungsfälle der Befundklasse 7 zusammengestellt und erläutert, worauf es im Einzelfall für eine korrekte Abrechnung ankommt. |
Befund 7.1
In den Befund 7.1 fallen erneuerungsbedürftige Suprakonstruktionen an, wenn sich die Suprakonstruktion auf einem vorhandenen Implantat bei zahnbegrenzter Einzelzahnlücke befindet. Der Festzuschuss nach 7.1 ist einmal je implantatgetragener Krone abrechenbar.
48 | 47 | 46 | 45 | 44 | 43 | 42 | 41 | 31 | 32 | 33 | 34 | 35 | 36 | 37 | 38 | |||||||
B | sw | |||||||||||||||||||||
R | SKV | |||||||||||||||||||||
Regelversorgung |
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