· Fachbeitrag · Praxisfälle
Unterfütterungen beim GKV-Patienten: So rechnen Sie die möglichen Varianten ab!
von Isabel Baumann, Mülsen, www.praxiskonzept-baumann.de
| Auch wenn Wiederherstellungsmaßnahmen zum Routinegeschäft einer Zahnarztpraxis gehören, stellen sie in der Abrechnung eine Herausforderung dar. Im folgenden Praxisfall werden die verschiedenen Möglichkeiten einer Unterfütterung ‒ und etwaiger Kombination mit weiteren Wiederherstellungsmaßnahmen ‒ dargestellt und erläutert, wie das jeweils abzurechnen ist. |
Allgemeine Hinweise und Befundklassen
Unterfütterungen werden in Teil- oder vollständige Unterfütterungen, in direkte oder indirekte Unterfütterungen und in Unterfütterungen mit und ohne funktionelle Randgestaltung unterschieden. Je nach Art der Unterfütterung ist die entsprechende BEMA-Leistungsnummer zu wählen. Folgende BEMA-Leistungen können infrage kommen:
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100c | Teilunterfütterung (direkt oder indirekt) |
100d | Vollständige Unterfütterung im direkten Verfahren |
100e | Vollständige Unterfütterung mit funktioneller Randgestaltung im Oberkiefer |
100f | Vollständige Unterfütterung mit funktioneller Randgestaltung im Unterkiefer |
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