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  • · Fachbeitrag · Praxisfall

    Abrechnung einer Osteotomie

    | Im Rahmen von Zahnentfernungen ist nicht immer zu vermeiden, dass es zu einer Osteotomie kommt. Worauf dann bei der Abrechnung zu achten ist, zeigt der nachfolgende Praxisfall. |

    Der Praxisfall

    Der aufgeführte Behandlungsfall wird in der Praxis sicher selten in dieser Form anzutreffen sein. Wir haben ihn in dieser Form gewählt, um die verschiedenen Abrechnungsmöglichkeiten zu verdeutlichen. Generell gilt: Kommt es bei Zahnentfernungen zu einer Osteotomie, so sollte dies gut dokumentiert werden. Im Falle von Wirtschaftlichkeitsprüfungen ist es zum Beispiel nicht ausreichend, wenn im Behandlungsblatt lediglich „16 Ost1“ eingetragen wird.

     

    Datum
    Behandlung
    BEMA
    GOZ / GOÄ

    11.7.

    Vollständige Untersuchung

    01

    Ä6

    Panoramaschichtaufnahme, Kiefer (OPG) zur Lagebestimmung der 8er

    Ä935d

    Ä5004

    Beratung über Entfernung der Zähne 18, 28, 29 (Dauer ca. 13 Minuten)

    -

    Ä1

    22.7.

    OK rechts und links Leitungsanästhesie

    2 x 41a

    2 x 0100 + Material

    18, 28 Infiltrationsanästhesie

    2 x 40

    2 x 0090 + Material

    18, 28 Aufklappung, Knochenabtragung und Entfernung der Zähne

    2 x Ost 1

    2 x 3030

    18 Naht

    Material

    29 Entfernung eines impaktierten Zahnes

    Ost 2

    3040 + 0510

    28, 29 einfache Hautlappenplastik

    Ä2381

    Ä2381

    Panoramaschichtaufnahme, Kiefer (OPG)

    Ä935d

    Ä5004

    23.7.

    18, 28 und 29 Wundkontrolle, Beratung

    Ä1

    2 x 3290

    4.8.

    18, 28 und 29 Nähte entfernt und desinfizierte Salbe aufgebracht

    2 x 38

    2 x 3300