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  • · Fachbeitrag · Praxisfall

    Austausch einer Brücke - die Abrechnung

    | Beim Austausch von Brücken sind abrechnungstechnisch einige Besonderheiten zu beachten. Diese werden anhand des nachfolgenden Praxisfalls dargestellt und erläutert. |

    Der Praxisfall

    Ein Patient erscheint mit Defekten an der alten Brücke über die Zähne 12-22 in der Praxis. Bei der Untersuchung stellt sich heraus, dass die Brücke durch eine neue ersetzt werden muss. Die neue Brückenversorgung ist als gleichartig einzustufen.

     

    Datum
    Behandlung
    BEMA
    GOZ/GOÄ

    1.6.

    Eingehende Untersuchung und Beratung (Dauer ca. 15 Minuten): Brücke 12-22 muss erneuert werden

    01

    Ä6

    Ä3

    2.6.

    12,22 Röntgenaufnahme

    Ä925a

    Ä5000

    12,22 Vitalitätsprobe (beide positiv)

    ViPr

    0070

    Heil- und Kostenplan gestellt

    -

    0030

    10.6.

    12,22 Oberflächenanästhesie

    -

    0080*

    12,22 Infiltrationsanästhesie

    2 x 40

    2 x 0090

    + Mat.

    OK Silikonabdruck zur Herstellung einer provisorischen Brücke 12-22

    -

    -

    UK Alginatabdruck für den Gegenbiss

    -

    0050

    12-22 Entfernung der alten Brücke

    2 x 23

    2 x 2290

    Nachpräparation der Pfeilerzähne 12 und 22 für eine vollkeramische Brücke

    -

    -

    OK einfache Bissnahme

    -

    -

    Provisorische Brücke 12-22 hergestellt und eingegliedert

    4 x 19

    2 x 5120

    1 x 5140

    18.6.

    OK Abnahme der provisorischen Brücke und Gerüstanprobe

    -

    -

    OK Präparationsabformung mit individuellem Löffel

    98a

    5170

    OK und UK eingeschliffen

    1 x 89

    4040

    OK Provisorium wieder eingegliedert

    1 x 95d

    -

    28.6.

    OK Provisorium abgenommen

    -

    -

    OK definitive Brücke anprobiert

    -

    -

    OK provisorische Brücke wieder eingegliedert

    1 x 95d

    -

    30.6.

    12-22 vollkeramische Brücke einzementiert

    -

    2 x 5010

    1 x 5070