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  • · Praxisfall

    Die Parodontaltherapie beim GKV-Patienten im offenen Verfahren

    Bild: ©topshots - stock.adobe.com

    von Isabel Baumann, Mülsen, praxiskonzept-baumann.de

    | Wenn durch die geschlossene PAR-Therapie kein ausreichendes Ausheilen der Entzündung erreicht wurde und weiterhin tiefe Zahnfleischtaschen bestehen, so ist unter Umständen im Anschluss daran eine Lappen-OP im Sinne einer offenen PAR-Therapie notwendig. Dieser Praxisfall erklärt die Abrechnung der offenen PAR-Therapie und gibt Hinweise zur Berechnung zusätzlicher Leistungen. |

    Voraussetzungen für eine offene PAR-Therapie

    In den Behandlungsrichtlinien V des Gemeinsamen Bundesausschusses ist die vertragszahnärztliche Versorgung im Rahmen einer PAR-Therapie geregelt. Um eine PAR-Therapie im offenen Verfahren durchzuführen, müssen Sondierungstiefen von über 5,5 mm vorhanden sein. Das offene Vorgehen schließt sich in der Regel an das geschlossene Vorgehen an, wenn nach Abschluss des geschlossenen Verfahrens noch Sondierungstiefen von über 5,5 mm vorhanden sind. Im Frontzahnbereich ist aus ästhetischen Gründen auf eine strenge Indikation der Lappen-OP zu achten.

     

    In einigen KZV-Bereichen (z. B. Schleswig-Holstein) kann in Ausnahmefällen die PAR-Therapie im offenen Verfahren auch erfolgen, ohne dass vorher ein geschlossenes Verfahren durchgeführt wurde. Hier muss zwingend eine gute Mitarbeit des Patienten im bisherigen Behandlungsverlauf gegeben sein. Achten Sie dabei auf eine genaue Dokumentation.