· Fachbeitrag · Praxisfall
Schienentherapie vollständig und korrekt abrechnen
von Isabel Baumann, Mülsen, www.praxiskonzept-baumann.de
| In der Schienentherapie kommen verschiedene Schienen zum Einsatz. Werden diese Schienen berechnet, stellt sich vor allem die Frage: Wann ist eine Schiene eine vertragszahnärztliche Leistung und wann muss sie privat berechnet werden? Diese Fragen werden anhand von 3 Praxisfällen beantwortet und erläutert. |
Wann sind Aufbissbehelfe angezeigt?
In der Behandlungsrichtlinie (unter „B VI. Sonstige Behandlungsmaßnahmen Nr. 2“) sind die Aufbissbehelfe für die vertragszahnärztliche Versorgung geregelt. Demnach können Aufbissbehelfe
- mit adjustierter Oberfläche angezeigt sein bei „Kiefergelenksstörungen, Myoarthropathien und zur Behebung von Fehlgewohnheiten“ (nur individuell adjustierte Aufbissbehelfe, Miniplastschienen mit individuell geformtem Kunststoffrelief, Interzeptoren sowie spezielle Aufbissschienen am Oberkiefer, die alle Okklusionsflächen bedecken wie z. B. Michigan-Schienen) und
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