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  • · Praxisfall

    So rechnen Sie präprothetisch chirurgische Leistungen ab

    Bild: ©MZaitsev - stock.adobe.com

    von Isabel Baumann, Mülsen, praxiskonzept-baumann.de

    | Bevor mit der Neuanfertigung von Zahnersatz begonnen werden kann, ist es in einigen Fällen notwendig, das Prothesenlager mittels chirurgischer Maßnahmen zu verbessern. Das können beispielsweise Maßnahmen zum Beseitigen störender Bänder und Muskelansätze sein, das Beseitigen von Schlotterkamm oder eine Knochenresektion am Alveolarfortsatz. Wie Sie diese präprothetischen Maßnahmen bei GKV-Patienten berechnen können, wird anhand der folgenden beiden Praxisfälle erklärt. |

     

    Abrechnungsziffern präprothetisch chirurgischer Leistungen

    Folgende Abrechnungspositionen kommen für präprothetisch chirurgische Leistungen zum Ansatz:

     

    BEMA
    Kürzel
    Leistungstext

    57 

    SMS 

    Beseitigen störender Schleimhautbänder, Muskelansätze oder eines Schlotterkamms im Frontzahnbereich oder in einer Kieferhälfte, je Sitzung 

    58

    KnR 

    Knochenresektion am Alveolarfortsatz zur Formung des Prothesenlagers im Frontzahnbereich oder in einer Kieferhälfte als selbstständige Leistung 

    59 

    Pla 2 

    Mundboden- oder Vestibulumplastik im Frontzahnbereich oder in einer Kieferhälfte 

    60 

    Pla 3 

    Tuberplastik, einseitig 

    62 

    Alv 

    Alveolotomie