· Praxisfall
So rechnen Sie präprothetisch chirurgische Leistungen ab
von Isabel Baumann, Mülsen, praxiskonzept-baumann.de
| Bevor mit der Neuanfertigung von Zahnersatz begonnen werden kann, ist es in einigen Fällen notwendig, das Prothesenlager mittels chirurgischer Maßnahmen zu verbessern. Das können beispielsweise Maßnahmen zum Beseitigen störender Bänder und Muskelansätze sein, das Beseitigen von Schlotterkamm oder eine Knochenresektion am Alveolarfortsatz. Wie Sie diese präprothetischen Maßnahmen bei GKV-Patienten berechnen können, wird anhand der folgenden beiden Praxisfälle erklärt. |
Abrechnungsziffern präprothetisch chirurgischer Leistungen
Folgende Abrechnungspositionen kommen für präprothetisch chirurgische Leistungen zum Ansatz:
BEMA | Kürzel | Leistungstext |
57 | SMS | Beseitigen störender Schleimhautbänder, Muskelansätze oder eines Schlotterkamms im Frontzahnbereich oder in einer Kieferhälfte, je Sitzung |
58 | KnR | Knochenresektion am Alveolarfortsatz zur Formung des Prothesenlagers im Frontzahnbereich oder in einer Kieferhälfte als selbstständige Leistung |
59 | Pla 2 | Mundboden- oder Vestibulumplastik im Frontzahnbereich oder in einer Kieferhälfte |
60 | Pla 3 | Tuberplastik, einseitig |
62 | Alv | Alveolotomie |
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