· Fachbeitrag · Prothetik
Aufwendige provisorische Kronen und Brücken ‒ so verschenken Sie kein Honorar
von Isabel Baumann, Mülsen, praxiskonzept-baumann.de
| Provisorische Versorgungen nach der Präparation für Kronen und Brücken können entweder mit weniger oder mit mehr Aufwand hergestellt werden. In vielen Praxen werden aufwendiger hergestellte Provisorien nicht aufwandsbezogen berechnet. Dieser Praxisfall erklärt die unterschiedlichen Möglichkeiten der Abrechnung und zeigt auf, wie Sie bei der aufwendigeren Herstellung provisorischer Kronen kein Honorar verschenken. |
Aufwand übersteigt das Maß des BEMA ‒ was tun?
Im direkten Verfahren hergestellte provisorische Kronen ohne zusätzlichen Aufwand werden als „ausreichende“ Provisorien nach BEMA-Nr. 19 berechnet. Darüber hinausgehende Versorgungen sind mit gesetzlich versicherten Patienten (GKV-Patienten) nach § 8 Abs. 7 Bundesmantelvertrag ‒ Zahnärzte (BMV-Z) privat zu vereinbaren und nach GOZ sowie BEB abzurechnen.
|
|
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AAZ Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig