· Fachbeitrag · Prothetik
Fallbeispiel: Abrechnung der Begleitleistungen beim Zahnersatz für einen GKV-Patienten
von Angelika Schreiber, ZMV, Hockenheim
| Bei Versorgungen mit Zahnersatz und Zahnkronen fallen stets Begleitleistungen an (allgemeine, konservierende und chirurgische Leistungen sowie Röntgenleistungen). Diese werden bei einer Regelversorgung nach BEMA vergütet und können mit der Quartalsabrechnung über die KZV abgerechnet werden. Bei gleich- und andersartigem Zahnersatz ist die Zuordnung der Begleitleistungen sorgfältig zu prüfen, auch um Rückfragen und/oder Beanstandungen der KZV bzw. der Krankenkassen und damit verbundene Honorarverluste zu vermeiden. |
Befund und Leistungsanspruch gegenüber der GKV
Im Unterkiefer liegt eine beidseitige Freiendsituation vor (fehlende Zähne: 48, 47, 45, 44, 32, 36‒38). Zahn 33 ist erhaltungswürdig mit weitgehender Zerstörung der klinischen Krone (ww).
Da mehr als vier Zähne im Unterkiefer fehlen, sieht die Regelversorgung eine Modellgussprothese vor, die den Festzuschuss 3.1 auslöst. Für Zahn 33 besteht der Anspruch auf die Festzuschüsse 1.1 und 1.3 (Regelversorgung vestibulär verblendete Vollkrone).
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