· Zahnersatz
Abrechnung von zwei Cover-Denture-Prothesen mit Metallbasis
von Isabel Baumann, Mülsen, praxiskonzept-baumann.de
| Cover-Denture-Prothesen stimmen in Form und Ausdehnung mit einer Totalprothese überein. Dies bedeutet: Sie muss einen geschlossenen Funktionsrand aufweisen. Gemäß Zahnersatz-Richtlinie Nr. 30 geht bei Cover-Denture- bzw. Totalprothesen in der Regel eine Metallbasis über das Gebot der Wirtschaftlichkeit hinaus. Nur in begründeten Ausnahmefällen (z. B. bei Torus palatinus und Exostosen) sind die Krankenkassen leistungspflichtig. Unser Praxisfall erläutert die Abrechnung sowohl bei Vorliegen eines Ausnahmefalls als auch bei Nicht-Vorliegen eines Ausnahmefalls. |
Praxisfall: Patient benötigt zwei Cover-Denture-Prothesen
Bei einem 72-jährigen GKV-Patienten soll im Ober- und Unterkiefer eine Cover-Denture-Prothese mit Metallbasis hergestellt werden. Im Oberkiefer liegt entsprechend ZE-Richtlinie 30 eine Ausnahmeindikation vor (Torus palatinus). Im Unterkiefer greift keine Ausnahmeindikation.
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Befund | Zahn / Gebiet | Anzahl |
4.1 | OK | 1 |
4.3 | UK | 1 |
4.5 | OK | 1 |
4.6 | 14, 11, 24, 34, 43, 45 | 6 |
4.7 | 14, 11, 24, 34, 43 | 5 |
4.9 | OK/UK | 1 |
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