24.10.2016 · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung
SG Hamburg: Honorarberichtigung von über 35.000 Euro erfolgte zu Recht
| Für die vierjährige Ausschlussfrist der sachlich-rechnerischen Berichtigung ist im Bereich der Kieferorthopädie (KFO) der maßgebliche Zeitpunkt der Behandlungsabschluss – und nicht der Zeitpunkt des Erlasses des Honorarbescheids. Auf Basis dieses Zeitpunktes können abgerechnete Leistungen, deren Erbringung aufgrund mangelnder Dokumentation nicht nachweisbar ist, sachlich-rechnerisch berichtigt werden. So entschied jüngst das Sozialgericht (SG) Hamburg mit Urteil vom 17.08.2016 (Az. S 27 KA 229/13, Abruf-Nr. 189416 ) – und erkannte die Honorarkürzung von über 35.000 Euro an. |
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