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  • 29.08.2014 · Fachbeitrag · Akuelle Rechtsprechung

    Zahnarzt muss Kosten für Mängelgutachten bei selbstverschuldeten Mängeln tragen

    | Wer trägt die Kosten für Mängelgutachten, wenn die Mängel für die prothetischen Versorgungen unstreitig auf Fehler des Zahnarztes zurückgehen? Zu dieser Frage waren vier Revisionen beim Bundessozialgericht (Az. u.a. B 6 KA 39/13 R) anhängig. Durch einen Nichtannahme-Beschluss vom 13. August 2014 hat das BSG diese Frage entschieden: Demnach sind KZVen verpflichtet, in solchen Fällen den Zahnärzten die Kosten aufzuerlegen. |