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  • 17.11.2022 · Fachbeitrag · Begleitleistungen

    OP durch MKG-Chirurgen: präanästhesiologische Leistungen nicht nach EBM berechnungsfähig

    | Führt ein MKG-Chirurg eine Operation durch und rechnet diese vertragszahnärztlich ab, so kann der mitwirkende Anästhesist die erbrachten präanästhesiologischen Leistungen nicht über die Gebührenordnungsposition (GOP) 05310 EBM abrechnen (Landessozialgericht [LSG] Baden-Württemberg, Urteil vom 30.03.2022, Az. L 5 KA 1932/19). Das Urteil zeigt: Vertragsärztliche Vergütungs- und Abrechnungsbestimmungen sind abschließend, eine ergänzende Auslegung kommt regelmäßig nicht in Betracht. |