· Fachbeitrag · Datenschutz
Umfassendes Urteil: TI-Regelungen verstoßen nicht gegen DSGVO, Grundrechte etc.
von RAin, FAin MedR, FA SozR Babette Christophers LL.M., christophers.de
| Im Januar 2023 hat das Sozialgericht (SG) München erneut über den Fall eines Vertragsarztes entschieden, der sich gegen eine Honorarkürzung wehrte, weil er sich im Jahr 2019 nicht an die Telematikinfrastruktur (TI) anbinden lassen wollte (Urteil vom 26.01.2023, Az. S 38 KA 190/20). Das Urteil ist gleichermaßen für Vertragszahnärzte relevant. |
Überblick über die verhandelten Fragen
Das Gericht prüfte in diesem Fall, ob die zum damaligen Zeitpunkt im SGB V (in der Fassung vom 11.12.2018) verankerten Regelungen zur TI
- 1. mit dem Datenschutz vereinbar sind,
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