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  • · Nachricht · KFO

    Patient will keinen Retainer ‒ ist eine schriftliche Bestätigung verpflichtend?

    | FRAGE: „Wenn ein Patient nach einer KFO-Behandlung keinen Retainer wünscht, sollte sich die Praxis dies schriftlich bestätigen lassen?“ |

     

    Antwort: Die Frage der Praxis beweist ‒ erfreuliches ‒ Problembewusstsein. Solche Fälle informierter Behandlungsverweigerung bzw. -ablehnung kommen häufiger vor, als man denkt. Erfahrungsgemäß sind Hintergründe oft außerhalb der Behandlung zu suchen, z. B. religiöse, kulturelle oder ökonomische Gründe ‒ was sich hier indes nicht unbedingt aufdrängt.

     

    Grundsätzlich gehört es meines Wissens zum Standard, dass nach KFO-Behandlungen (lebenslänglich) ein Retainer getragen werden muss, um einen Rückfall zu verhindern bzw. neuen Fehlstellungen vorzubeugen. Es ist bemerkenswert, dass der Patient vor diesem Hintergrund ablehnend reagiert. Zahnärztinnen und Zahnärzte sollten daher umfassend und eindringlich über Risiken und denkbare Folgen des Nichttragens eines Retainers aufklären. Auch wenn eine Schriftform nicht gefordert ist, sollte sich die Praxis schriftlich bestätigen lassen, dass der Patient entsprechend aufgeklärt worden ist und trotz Aufklärung die gebotene (Anschluss-)Behandlung verweigert bzw. ablehnt (ähnlich wie im Krankenhaus, wenn Patienten „auf eigenes Risiko und eigene Verantwortung“ das Krankenhaus verlassen wollen). Einerseits aus Beweiszwecken, andererseits, um Haftungsansprüchen zu begegnen. Das Dokument gehört danach in die Patientenakte bzw. zur Dokumentation. Womöglich kann die Praxis mit einem solchen, sorgfaltsgemäßen, Vorgehen den Patienten doch überzeugen, und er überlegt sich seine Entscheidung.

     

    beantwortet von RAin, FAin MedR Anja Mehling, Hamburg

    Quelle: ID 50372522