04.05.2022 · Fachbeitrag · Materialkosten
Klage gegen Honorarkürzung scheitert: Abformmaterial nicht neben BEMA Nr. 7 abrechenbar!
| Zahnärztliches Abformmaterial gehört zum Sprechstundenbedarf. Eine gesonderte Abrechnung des Materials ist damit nicht möglich. So entschied das Sozialgericht (SG) in München in mehreren verbundenen Verfahren (Urteil vom 10.11.2021, Az. 38 KA 5097/20, 38 KA 5080/21, 38 KA 5107/21). |
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