13.02.2020 · Fachbeitrag · Sachlich-rechnerische Richtigstellungen
Leistungsinhalt nicht erfüllt – SG Berlin bestätigt Kürzungen der Neurolyse nach Nr. Ä2584
| Die Abrechnung der Neurolyse nach der Nr. Ä2584 GOÄ erfordert die Neueinbettung des Nervs in ein neues oder neu gestaltetes Bett. So lautet der Leitsatz eines Urteils des Sozialgerichts (SG) Berlin. Im Ergebnis wies das Gericht die Klage eines Zahnarztes ab, der sich gegen mehrere Kürzungen der Nr. Ä2584 wandte. In den Urteilsgründen setzt sich das SG mit den Abrechnungsvoraussetzungen für die Nr. Ä2584 auseinander (SG, Urteil vom 23.10.2019, Az. S 83/ KA 43/19, dejure.org dejure.org ). |
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