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  • 04.02.2021 · Fachbeitrag · Vergütungsrecht

    Nr. 2181 GOÄ im Rahmen von CMD-Behandlungen nicht abrechnungsfähig!

    | Die Nr. 2181 GOÄ (Gewaltsame Lockerung oder Streckung eines Kiefer-, Hand- oder Fußgelenks) ist im Rahmen einer CMD-Behandlung nicht berechnungsfähig, weil der Leistungsinhalt nicht erfüllt wird. So hat das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen entschieden und damit die Auffassung der KZV bestätigt. Die KZV hatte bei einer zahnärztlichen Gemeinschaftspraxis diese Position gestrichen bzw. in erheblichem Umfang sachlich-rechnerisch richtiggestellt. (LSG, Urteil vom 30.09.2020, Az. L 3 KA 39/17). |