25.05.2020 · Fachbeitrag · Wirtschaftlichkeitsprüfung
BSG: Gruppe der MKG-Chirurgen darf nicht mit „Mischpraxen“ verglichen werden
| Bei der Bildung der Vergleichsgruppe der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen (MKG-Chirurgen) dürfen Prüfgremien keine Praxen einbeziehen, bei denen die Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) aus Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen und Allgemeinzahnärzten besteht. So entschied aktuell das Bundessozialgericht (BSG, Urteil vom 13.05.2020, Az. B 6 KA 2/19R). |
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