14.07.2022 · Fachbeitrag aus AStW · Bundesverfassungsgericht
Beziehen Mandanten Elterngeld, ist dieses zwar steuerfrei, unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt. Bei Ermittlung des Betrags, der dem Progressionsvorbehalt entspricht, stellt sich die Frage, ob der Arbeitnehmer-Pauschbetrag zum Abzug kommt, obwohl höhere Werbungskosten aus nichtselbstständiger Arbeit zum Abzug zugelassen werden. Die Antwort auf diese Frage ist nun möglich.
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