03.07.2024 · Nachricht · Recht kurz
Das Berufsobergericht für Heilberufe (Urteil vom 26.06.2024, Az. OVG 90 H 1/20) hat entschieden, dass ein selbstständiger Apotheker mit seiner Apotheke dem gesetzlichen Versorgungsauftrag mit Arzneimitteln genügen muss. Die „Pille danach“ ist ein apothekenpflichtiges Arzneimittel, dessen Abgabe er nicht aus Gewissensgründen verweigern darf.
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01.07.2024 · Fachbeitrag ·
Gesetzgebung
Am 14.06.2024 hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) den Entwurf für ein Gesetz für eine Apothekenhonorar- und Apothekenstrukturreform (Apotheken-Reformgesetz – ApoRG) vorgelegt. Zur Umsetzung dieser Reform ...
28.06.2024 · Fachbeitrag ·
Hilfsmittelversorgung
Der Deutsche Apothekerverband e. V. (DAV) und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) konnten bei den Vertragsverhandlungen zum DAV-Pflegehilfsmittelvertrag keine Einigung erzielen, es musste die ...
25.06.2024 · Fachbeitrag ·
Hilfsmittelversorgung
Der Deutsche Apothekerverband e. V. (DAV) und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) haben sich zum 01.07.2024 auf eine Erweiterung der Anlage 1 der Vereinbarung über die Festlegung apothekenüblicher Hilfsmittel um die Artikel Stechbecken (Bettpfannen) und Einmalhandschuhe in den Produktuntergruppen 19.40.04 bzw. 19.99.01 geeinigt. Zudem erfolgte eine Präzisierung für Stabilisierungsorthesen und Insulin-Kunststoffspritzen mit Sicherheitskomponenten.
21.06.2024 · Fachbeitrag ·
Betäubungsmittelverkehr
Einer Apothekerin wurden Verstöße gegen Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) in Form der nicht ordnungsgemäßen Nachweisführung vorgeworfen. Dieser Verstoß gegen Vorschriften, die in erster Linie der ...
21.06.2024 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht – vor allem dann nicht, wenn ein Mitarbeiter in fremde Personalakten schaut, Fotos macht und an Kollegen weiterleitet, um diese bei Gehaltsverhandlungen zu unterstützen.
20.06.2024 · Fachbeitrag ·
Beratung in der Apotheke
In Deutschland lebten 2021 rund 66.245 Menschen, die wegen Blindheit oder des Verlusts beider Augen als schwerbehindert anerkannt waren. Eine selbstständige Lebensführung ist mit einer so stark verminderten Sehfähigkeit nicht mehr oder nur sehr eingeschränkt möglich – und dennoch meistern die Betroffenen ihr Leben oft in bewundernswerter Weise. AH gibt Tipps, wie Sie im Apothekenalltag am besten auf diese besondere Kundengruppe eingehen können.