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  • 18.07.2011 | Änderung der BpO

    Zeitnahe Betriebsprüfung kommt 2012

    Die allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der BpO sieht für Anordnungen nach 2011 erstmals bundesweit einheitliche Rahmenbedingungen für eine zeitnahe Betriebsprüfung vor. Hiernach kann das FA Steuerpflichtige für eine zeitnahe Betriebsprüfung auswählen, wobei die Betriebsprüfung dann zumindest den letzten Veranlagungszeitraum umfasst, für den eine Steuererklärung abgegeben wurde. Sie kann aber auch mehr als ein Jahr umfassen. Über das Ergebnis wird ein Bericht erstellt, der die Änderungen der Besteuerungsgrundlagen hinsichtlich der Sach- und Rechtslage so detailliert wiedergibt, dass Grund und Höhe überprüfbar sind. Alternativ erfolgt eine schlichte Mitteilung über die ergebnislose Prüfung.  

     

    Die formalen Rahmenbedingungen, unter denen zeitnahe Betriebsprüfungen durchgeführt werden, unterscheiden sich nicht von denen der herkömmlichen Außenprüfung. Die Durchführung von zeitnahen Prüfungen kann zwar beantragt werden. Ein Rechtsanspruch besteht aber nicht, weil das FA die Auswahl nach pflichtgemäßem Ermessen vornehmen muss.  

     

    Weiterführender Hinweis

    • Der Bundesrat hat der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift am 8.7.11 zugestimmt. BR-Drucks. 330/11 (Beschluss)
    Quelle: Ausgabe 07 / 2011 | Seite 155 | ID 146871