13.01.2011 | Aktivierungszeitpunkt
Bilanzierung von Steuererstattungsansprüchen
Der Zeitpunkt der Aktivierung von Steuererstattungsansprüchen (§ 5 Abs. 1 S. 1 EStG) bestimmt sich nicht nach rechtlichen, sondern nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Maßgeblich ist daher nicht, ob eine Forderung fällig oder ein Recht realisierbar ist. Entscheidend ist nach einem Urteil des FG Düsseldorf (21.9.10, 6 K 1271/08 K) vielmehr, ob der Vorteil wirtschaftlich ausnutzbar ist und einen gegenwärtigen Vermögenswert darstellt. Insoweit ist der Anspruch erst zu aktivieren, wenn die Steuer rechtskräftig zuerkannt ist. Dieses Vorsichtsprinzip nach HGB gilt neben zivilrechtlichen auch für steuerliche Ansprüche. Gegen das Urteil ist Revision (I R 96/10) anhängig.
Quelle: Ausgabe 01 / 2011 | Seite 1 | ID 141480