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  • 01.11.2006 | Altersvorsorge

    Rürup-Rente – Zweite Chance für die private Altersvorsorge

    Über das Jahressteuergesetz 2007 sollen auch Banken und Fondsgesellschaften Rürup-Policen anbieten dürfen, was bislang ausschließlich Versicherungen vorbehalten war. Insbesondere die Fondsbranche wird dies voraussichtlich gerne annehmen, da die Einzahlungsbeträge deutlich über denen von Riester-Beiträgen liegen und zudem keine Kapitalgarantie nötig ist. Zusätzlich fällt für Selbstständige und Rentner die Rürup-Falle ab 2006 weg, wonach sich Einzahlungen auf Grund der Günstiger-Prüfung nicht auswirken. Die Prämien werden zusätzlich berücksichtigt. Damit hat diese Personengruppe künftig nicht nur mehr Auswahlmöglichkeiten, sie kann auch zunehmend höhere Beiträge als Sonderausgaben absetzen.  

     

    Der Höchstbetrag für die gesetzlichen oder berufsständischen Altersvorsorge von 20.000 EUR wirkt sich im laufenden Jahr mit 62 v.H. aus, Ehegatten können davon bis zu 24.800 EUR (62 v.H. von 40.000 EUR) absetzen. Wie hoch sich die Belastung in der späteren Auszahlungsphase ab dem 60. Lebensjahr auswirkt, hängt vom Alter zu Rentenbeginn ab. Der Ertragsanteil beträgt im Jahr 2010 zum Beispiel auf Dauer 60 v.H. und ab 2040 immer 100 v.H. Attraktiv kann sich die Einzahlung gegen Sofort-Rente auszahlen. Wird der Vertrag beispielsweise 2007 abgeschlossen, sind 64 v.H. der Beiträge und damit beim Paar bis zu 25.600 EUR absetzbar. Auf Dauer als sonstige Einkünfte gelten dann 54 v.H. der lebenslangen Rentenzahlung. 

    Quelle: Ausgabe 11 / 2006 | Seite 277 | ID 86160