01.05.2007 | Arbeitszeit
Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit
Das Bundesarbeitsgericht hat erstmals in einem Urteil (15.10.06, 9 AZR 8/06, Abruf-Nr. 071390) klargestellt, dass sich aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetz nicht nur ein Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit ergibt, sondern gemäß § 9 TzBfG unter bestimmten Voraussetzungen auch ein Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit möglich ist. Der Arbeitgeber ist bei Vorliegen der in der Vorschrift näher bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, den teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer auf Wunsch bei der Besetzung eines freien Arbeitsplatzes bevorzugt zu berücksichtigen. Eine Ausnahme besteht nur, wenn dringende betriebliche Gründe oder Arbeitszeitwünsche anderer teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer dagegen sprechen.
Quelle: Ausgabe 05 / 2007 | Seite 111 | ID 86061