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  • 01.12.2007 | Aufbewahrungspflichten

    Entsorgung der Belege zum 1.1.08

    Kennen Sie dieses Problem auch? Jedes Jahr am Jahresanfang erreichen Sie unzählige Anrufe von Mandanten, ob sie endlich bestimmte Geschäfts- und Buchhaltungsunterlagen entsorgen dürfen, um im Archiv Platz für den neuen Jahrgang schaffen zu können. Wir haben die wichtigsten Fristen für Sie zusammengefasst, wann wer was frühestens vernichten darf. 

     

    Unter der Abruf-Nr. 073521 erhalten Sie eine umfangreiche Liste, die Sie Ihren Mandanten zum Jahreswechsel an die Hand geben können. 

    Quelle: Ausgabe 12 / 2007 | Seite 305 | ID 116322