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  • 12.10.2010 | Bei der praktischen Umsetzung besteht noch Klärungsbedarf

    Elektronische Bilanz kommt 2011

    Das BMF hat Ende August 2010 einen Entwurf zur Grundstruktur der E-Bilanz, zum Übermittlungsformat XBRL und zum Taxonomie-Datenschema erlassen. Zwar gibt es noch Klärungsbedarf bei der Umsetzung der elektronischen Übermittlung von Jahresabschlüssen seitens der Unternehmen. Doch die Herausforderungen, vor denen die Unternehmen stehen, sind abzusehen.  

     

    Nach dem BMF Schreiben vom 19.1.10 (IV C 6 - S 2133 - b/0, Abruf-Nr. 100384) müssen Unternehmen erstmals für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.10 beginnen, den Inhalt ihrer Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) elektronisch an die zuständige Finanzbehörde übermitteln. Betroffen sind alle Unternehmen, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG, § 5 EStG oder § 5a EStG ermitteln.  

     

    Der Umfang der zu übermittelnden Inhalte der Bilanz und der GuV wird sich aus einem allgemeinen Datenschema der Taxonomie ergeben. Eine endgültige Festlegung der Grundsätze erfolgt erst nach einer Verbandsanhörung und einer grundsätzlichen Verabschiedung durch das BMF. Die Anhörungsfrist der Verbände endete am 5.10.10. Sobald ein Konsens gefunden wurde, erfolgt die Veröffentlichung im Bundessteuerblatt mit Geltungsbeginn per 1.1.11.  

    Quelle: Ausgabe 10 / 2010 | Seite 265 | ID 139234