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  • 14.01.2008 | Betriebsrenten

    Entgeltumwandlung: Rettung durch Regulierung?

    von Ralf E. Geiling, Neuss

    „Die Entscheidung der Bundesregierung, die Sozialversicherungs- und Steuerfreiheit der Entgeltumwandlung fortzusetzen, hat die arbeitnehmerfinanzierte Betriebsrentenversorgung vor einer existenzbedrohenden Situation bewahrt“, bewertet der Berliner Finanzwissenschaftler Dr. Peter Schwark die gegenwärtige Entwicklung auf dem Vorsorgemarkt und gibt zu bedenken, dass es durch die noch anstehende EU-Portabilitätsrichtlinie bei einer weiterhin drohenden Attraktivitätsverschlechterung für arbeitgeberfinanzierte Lösungen bleibe. 

     

    Die Europäische Kommission hatte 2005 einen Richtlinienvorschlag zur Verbesserung der Portabilität ergänzender Rentenansprüche vorgelegt. Mit diesem Vorschlag soll die Förderung der Arbeitnehmermobilität auch auf freiwillige Versorgungssysteme übertragen werden. Indes scheiterte die Umsetzung der Portabilitätsrichtlinie im Rat der Arbeits- und Sozialminister. Das bedeutet, dass eine Umsetzung nur aufgeschoben und nicht aufgehoben ist und die Portabilitätsrichtlinie damit weiterhin auf der EU-Agenda steht. 

     

    „Wer die Arbeitgeberinteressen zugunsten einzelner besonders mobiler Arbeitnehmer immer weiter zurückdrängt“, gibt Schwark zu bedenken, „darf sich nicht wundern, dass Arbeitgeber sich immer weniger mit eigenem Geld für die Altersversorgung ihrer Mitarbeiterschaft engagieren“. Mit der These, dass die betriebliche Altersversorgung (bAV) seit langem schon vor einem Dilemma steht, hat er in seinem Buch „Betriebliche Altersversorgung im Spannungsfeld von Portabilität und Verfallbarkeit“ kritisch auseinander gesetzt.