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  • 13.04.2011 | Betriebswirtschaft in der Praxis

    Ermittlung und Einschätzung der Kapitaldienstfähigkeit

    von Dipl.-Bw. Claudia Schurig, Mühl Christ Partner Management Consulting GmbH, Limburg

    Die Kapitaldienstfähigkeit gibt Antwort auf die Frage, ob ein Unternehmen die Zins- und Tilgungsleistungen (= Kapitaldienst) aus den laufenden Einnahmen leisten kann. Dabei gilt die Faustformel, dass die (nachhaltige) Kapitaldienstgrenze höchstens bis zu 75 % ausgelastet sein sollte, um den Liquiditätsspielraum nicht zu sehr einzuengen. Für Kreditinstitute ist diese Kennzahl ausschlaggebend bei der Vergabe neuer Darlehen bzw. der Prolongation bestehender Kredite. Dieser Beitrag veranschaulicht die Ermittlung und Interpretation der Kapitaldienstfähigkeit anhand eines Fallbeispiels.  

    Ausgangssituation

    Eine kleine Spedition (GmbH) möchte neue Fahrzeuge anschaffen. Zwei bereits abgeschriebene und abbezahlte Fahrzeuge sollen durch neue ersetzt werden. Finanziert werden soll die Investition durch ein Darlehen der Hausbank oder über die Bank des Fahrzeugherstellers. Vor Aufnahme der Finanzierungsgespräche wird zunächst die bestehende Auslastung der Kapitaldienstgrenze überschlägig ermittelt.  

    Ermittlung der Ist-Auslastung der Kapitaldienstgrenze

    Für die Ermittlung der Kapitaldienstfähigkeit müssen die folgenden Zahlen ermittelt werden:  

     

    1. die Kapitaldienstgrenze (hier in TEUR),
    2. der Kapitaldienst (hier in TEUR) und
    3. die Auslastung der Kapitaldienstgrenze (in % des Kapitaldienstes).

     

    Auslastung der Kapitaldienstgrenze per 31.12.10 (IST)

    Basis: vorläufiger Jahresabschluss 2010  

     

     

     

    TEUR  

     

    vorläufiges Ergebnis  

    10  

     

    +Abschreibungen  

    200  

     

    =Praktiker-Cashflow  

    210  

     

     

     

     

    +Zinsaufwand  

    80  

     

    -Entnahmen  

    0  

     

    +Einlagen  

    0  

     

    =Kapitaldienstgrenze  

    290  

     

     

     

     

    Zinsaufwand  

    80  

     

    +Tilgung  

    100  

     

    =Kapitaldienst  

    180