10.12.2009 | Betriebswirtschaftliche Beratung
Controlling als Beratungsangebot für Ihre Mandanten - Was Sie dabei vermeiden sollten!
von Dipl.-Bw. Claudia Schurig, Weilburg
Die Arbeit in den Steuerberater-Kanzleien ändert sich stetig. Natürlich steht das Kerngeschäft, also die Finanz- und Lohnbuchhaltung, die Erstellung von Jahresabschlüssen und Einkommensteuer-Erklärung u.Ä., weiterhin im Focus. Darüber hinaus bieten aber immer mehr Büros auch Planung und Controlling für Ihre Mandanten an. Hier werden entweder eigene Mitarbeiter beschäftigt oder Mitarbeiter, vorzugsweise Betriebswirte, zusätzlich eingestellt.
Im Folgenden sollen einige grundsätzliche Dinge diskutiert werden, die beim unterjährigen Controlling vermieden werden sollten. Dabei ist es egal, welche Instrumente (Soll-/Ist-Vergleich in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen, selbst erstellte excel-tools, eigens hierfür hinzugekaufte Software usw.) eingesetzt werden.
1. Nicht verwechseln: Controlling ist nicht Kontrolle
Grundsätzlich sollten Sie immer erst einmal die Ist-Zahlen anschauen und sich folgende Fragen stellen: Ist alles richtig und vollständig verbucht? Die Kontrolle betrifft vor allem kalkulatorische Buchungen wie Zinsen und Tilgungen, Abgrenzungen, Zuordnung zum a.o. Ergebnis. Überprüfen Sie, ob Bestandsveränderungen gebucht wurden in den Fällen, in denen es wichtig ist bzw. vereinbart wurde. Fehler oder Versäumnisse zunächst korrigieren lassen, dann erst Eingaben in das Auswertungsprogramm vornehmen und Abweichungen im Soll-/Ist-Vergleiche analysieren.
Ergebnis: Sie sparen auf jeden Fall Zeit!
2. Auswerten: Machen Sie keine halben Sachen
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses BBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 20,90 € / Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig