16.07.2008 | Bewertungsmethoden
Unternehmensbewertung von KMU:Neue Ansätze und Methoden sind gefragt
Für kleine und mittlere Unternehmen, EU-weit als KMU definiert, wird die Aufgabe der Unternehmens-Bewertung zunehmend unübersichtlicher. Es ist eine Tatsache, dass für die KMU-spezifischen Besonderheiten keine quantitativen Modelle bereitstehen. Gerade für kleine Unternehmen ist jedoch eine sinnvolle und praxistaugliche Wertbestimmung oft von existenzieller Bedeutung, wie beispielsweise im Zuge einer Nachfolgeregelung. Erfahrung, Sachverstand und Sorgfalt des Gutachters werden dabei besonders gefordert, um zu brauchbaren Ergebnissen zu kommen. Der nachfolgende Beitrag betrachtet die heutige Situation aus der Sicht des Praktikers, um einen Überblick in der Begriffsvielfalt zu schaffen.
1. Der eindeutige und absolute Wert eines Unternehmens
Für die Ermittlung des Wertes eines Unternehmens gibt es keine rechtlich verbindliche Vorgehensweise. Ebenso scheint es bis heute nicht möglich zu sein, einen eindeutigen und absoluten Wert eines Unternehmens zu bestimmen, der für jedermann gültig ist. Dies ist die grundsätzliche Problematik jeder Unternehmensbewertung.
Dabei gibt es grundsätzlich für die Durchführung einer Unternehmensbewertung unverbindliche Richtlinien. Dies sind z.B. die „IDW-Richtlinien zur Unternehmensbewertung“ des IDW, Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. Dieser freiwillige Zusammenschluss von Wirtschaftsprüfern hat eine Anleitung für Industrieunternehmen entwickelt. Für kleinere Unternehmen liefern diese Richtlinien jedoch meist unbrauchbare Ergebnisse. Immerhin lässt die letzte Neufassung IDW ES1 eine detailliertere und spezifischere Bewertung als bisher zu.
Seine eigene Richtlinie hat der Zentralverband des deutschen Handwerks, ZDH veröffentlicht. Im „AWH Standard – Unternehmensbewertung im Handwerk“ versucht der ZDH die IDW-Richtlinien an die Betriebsgröße von Handwerksbetrieben anzupassen. Als Begründung wird angeführt, dass die existierenden Bewertungsmethoden auf größere Kapitalgesellschaften ausgerichtet seien und der „Shareholder-Value“ nur unzureichend die Besonderheiten von kleinen und mittelständischen Unternehmen berücksichtige. Insbesondere würden im KMU-Bereich die erforderlichen Messgrößen meist nicht in „gefestigter Form“ vorliegen, und die Abhängigkeit vom Inhaber und weiteren Faktoren werde ebenfalls nur unzureichend berücksichtigt (Vgl. ZDH/HWK Ulm, Handbuch Unternehmensbewertung im Handwerk, AWH-Standard Version 4.0 vom 1.1.08).
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