01.03.2004 · Fachbeitrag · BFH-Rechtsprechung
Wettbewerbsverbot ist steuerpflichtig
| Die entgeltliche Unterlassung von Wettbewerb für fünf Jahre durch einen Steuerpflichtigen ist eine nachhaltige gewerbliche oder berufliche Tätigkeit im Sinne des Umsatzsteuerrechts (§ 3a Abs. 4 Nr. 9 UStG), so der BFH in einer aktuellen Entscheidung. |
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