· Fachbeitrag · Einkommensteuer
Zur Gewinnerzielungsabsicht eines Unternehmensberaters und Dozenten
von RD a.D. Michael Marfels, Nordkirchen
| Verluste während der Anlaufphase führen immer wieder zu Diskussionen mit der Finanzverwaltung. Fehlt es an persönlichen Motiven für die Hinnahme von Verlusten, sind ein Betriebskonzept und die Entwicklung von Maßnahmen zur Verbesserung der Rentabilität von besonderer Bedeutung, auch wenn die Anlaufphase von fünf Jahren noch nicht überschritten wird. Dies zeigt ein Urteil des FG Münster (13.6.23, 2 K 310/21, Abruf-Nr. 236810 ). |
1. Sachverhalt
Streitig ist das Bestehen einer Gewinnerzielungsabsicht des Klägers als selbstständiger Unternehmensberater in den Jahren 2014 bis 2018. Der Kläger arbeitete bis 2015 als angestellter Unternehmensberater im Bereich Projekt- und Prozessmanagement und pflegte Kontakte zu Führungskräften. Durch ein Wettbewerbsverbot waren ihm Kontakte zu bisher beratenen Führungskräften untersagt. Seit dem Jahr 2014 übt er eine selbstständige Tätigkeit als Unternehmensberater aus. In diesem Zusammenhang ist er u. a. auch als Dozent mit dem Schwerpunkt Arbeitspsychologie an einer Hochschule tätig. Seit 2018 ist er außerdem als Promotionsstudent der Wirtschaftswissenschaften an einer Universität immatrikuliert, um durch die damit angestrebte Höherqualifizierung potenziellen Kunden/Arbeitgebern fachliche und methodische Expertise zu signalisieren.
Der Kläger erklärte Einkünfte aus seiner Tätigkeit als Unternehmensberater i. H. v.:
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