01.07.2006 | Bilanzgespräch
Kreditwürdigkeit überzeugend darstellen –Ein Problem vieler Mittelständler
von Dipl.-Kfm. Günter Pfleger, Glattbach
Im Rahmen der immer schärferen Prüfung der Bonität von Unternehmen durch Banken und andere Kreditgeber werden speziell die Jahresabschlüsse einer zunehmenden Kontrolle unterzogen. Da jedoch der vom Kreditnehmer vorgelegte Jahresabschluss für eine zuverlässige Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse grundsätzlich nicht ausreicht, ist der außen stehende Abschlussempfänger auf ergänzende Informationen im Bilanzgespräch angewiesen. Das gilt speziell dann, wenn kein aussagefähiger Bericht eines Abschlussprüfers zur Verfügung steht; eine solche Situation ist nach wie vor charakteristisch für viele mittelständische Unternehmen.
1. Bedeutung des Bilanzgesprächs
Dem Kreditgeber kommt es darauf an, festzustellen, welchem Ausfallrisiko seine Kredite an das Unternehmen unterliegen. Es geht um die Vornahme einer Risikoeinstufung für das betreffende Engagement bzw. um die Überprüfung einer bereits früher getroffenen Risikoklassifikation. Demgegenüber verfolgt das bilanzierende Unternehmen das Interesse, seine Kreditwürdigkeit möglichst überzeugend darzustellen. Es geht nicht nur um die Sicherung der Unternehmensexistenz durch Vermeidung von Kreditkündigungen. Da die Kreditgeber heute als Konsequenz von Basel II die Kreditkonditionen grundsätzlich risikoorientiert gestalten, bedeutet ein günstigeres Rating für das Unternehmen günstigere Konditionen. Ein guter Ablauf des Bilanzgesprächs führt also auf Unternehmensseite zu Kostenersparnissen.
2. Ablauf und Organisation
Für ein erfolgreiches Bilanzgespräch sind bestimmte Regeln zu beachten:
Teilnehmer: Dass an dem Bilanzgespräch vonseiten des Unternehmens der Inhaber bzw. der Geschäftsführer sowie der für die Abschlusserstellung Verantwortliche teilnehmen, dürfte klar sein. Darüber hinaus stellt sich die Frage der Teilnahme auch des Steuerberaters oder des Abschlussprüfers des Unternehmens. Dies wird zunehmend durch die Banken gefordert. Die Mitwirkung des Beraters bzw. Prüfers, die natürlich zuvor vom Unternehmen insoweit von ihrer Verschwiegenheitsverpflichtung entbunden werden müssen, soll die Zuverlässigkeit der Auskünfte erhöhen. Außerdem sind gerade Kreditgeber bestrebt, Berater und Prüfer zusätzlich in die Haftung für fehlerhafte Abschlüsse und unzutreffende Auskünfte einzubeziehen. Unabhängig davon wird die Teilnahme des Beraters oder Prüfers am Bilanzgespräch vor allem bei solchen Unternehmen in Betracht kommen, deren Vertreter selbst fachlich nicht in der Lage sind, Fragen zur Rechnungslegung kompetent zu beantworten.
Ort: Oft werden Bilanzgespräche in den Geschäftsräumen der Bank durchgeführt. Es ist aber zweckmäßig, wenn das bilanzierende Unternehmen die Banker zumindest gelegentlich zu sich einlädt und das Bilanzgespräch mit einer Betriebsbesichtigung verbindet. Die unmittelbare Präsentation des eigenen Betriebes kann überzeugender sein als viele Erläuterungen. Außerdem gelingt es dem Unternehmer/Geschäftsführer bei der Erläuterung der betrieblichen Abläufe unmittelbar vor Ort leichter, die eigenen, persönlichen Managementqualitäten herauszustellen. Dies ist ein wichtiger, so genannter „weicher“ Faktor bei der Bonitätsbeurteilung durch Kreditgeber.
Zeitpunkt: Was den Zeitpunkt des Bilanzgesprächs betrifft, so ist grundsätzlich auf Zeitnähe zum Bilanzstichtag bzw. zur Bilanzerstellung zu achten, weil das aus der Sicht des Kreditgebers einen günstig beurteilten Umstand darstellt. Eine Ausnahme kann bei schlechten Abschlusszahlen angebracht sein. Hier ist es u.U. sinnvoll, den Jahresabschluss zusammen mit ersten positiven Zwischenergebnissen des neuen Geschäftsjahres zu präsentieren.
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