14.09.2011 | Bilanzierung
Pflicht zur Abgabe der E-Bilanz erneut verschoben
Am 16.8.11 fand die Anhörung zur Pilotphase der E-Bilanz im Bundesministerium der Finanzen (BMF) statt. Das BMF beabsichtigt, für das Jahr 2012 eine sogenannte Nichtbeanstandungsregel einzuführen, die es dem Steuerpflichtigen für das Erstjahr freistellt, ob er seine Bilanz und GuV in elektronischer Form oder nach wie vor in Papierform bei der Finanzverwaltung einreicht. Weiterhin ist eine ganze Reihe von Vereinfachungen in Form von zusätzlichen Auffangpositionen und die Streichung von Mussfeldeigenschaften vorgesehen. Außerdem soll die Befüllung von Mussfeldern mit sogenannten NIL-Werten („Leerwerten“) erleichtert werden, um Eingriffe in das Buchungsverhalten der Steuerpflichtigen zu vermeiden. Mit dem finalen Anwendungsschreiben zu § 5b EStG sowie den finalen Taxonomien ist laut BMF Ende September 2011 zu rechnen. (Quelle: WPK online)