01.08.2002 · Fachbeitrag · Bilanzierung
Rückstellung wegen Aufwand für Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen
| Für die zukünftigen Kosten der Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen, zu der das Unternehmen gemäß § 257 HGB und § 147 AO 1977 verpflichtet ist, ist im Jahresabschluss eine Rückstellung zu bilden (BFH 19.8.02, VIII R 30/01). |
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