· Fachbeitrag · Handels- und Steuerbilanz
Rückstellungen als Schwerpunkt der Bilanzvorbesprechung ‒ Teil 2
von Richard Spieker, Dortmund
| Im ersten Teil des Beitrags wurden bereits wichtige Hinweise zu den Personalrückstellungen gegeben. Der zweite Teil vervollständigt den Überblick mit der Darstellung der Rückstellungen aus dem Verwaltungsbereich sowie aus der Wertschöpfungskette Einkauf, Produktion und Verkauf. Der Beitrag schließt mit einer Checkliste als Grundlage für die Bilanzvorbesprechung. |
1. Rückstellungen aus dem Verwaltungsbereich
Neben dem Personalbereich sind auch dem Verwaltungsbereich (Rechnungswesen, Finanzen, Steuern und Recht) diverse Rückstellungen zuzuordnen. Obwohl dem Bilanzersteller die erforderlichen Informationen aus dem Verwaltungsbereich noch am ehesten zugänglich sind, sollten auch die Verwaltungsrückstellungen zwingend mit der Geschäftsleitung vorbesprochen werden.
1.1 Rückstellungen für die Jahresabschlusserstellung
Unternehmen sind gesetzlich dazu verpflichtet, Jahresabschlüsse aufzustellen, sie ggf. prüfen zu lassen und entsprechende Steuererklärungen einzureichen. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Aufwendungen sind in dem Jahr ergebniswirksam zu erfassen, in das sie wirtschaftlich gehören. Sowohl in der Handels- als auch in der Steuerbilanz sind daher für die Kosten Verbindlichkeitsrückstellungen zu bilden (§ 249 Abs. 1 HGB i. V. mit § 5 Abs. 1 S. 1 EStG). Folgende Kostenarten sind zu berücksichtigen:
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