14.01.2010 | Bilanzmodernisierungsgesetz
Verordnung zur Abzinsung von Rückstellungen ist in Kraft
Die Verordnung über die Ermittlung und Bekanntgabe der Sätze zur Abzinsung von Rückstellungen (Rückstellungsabzinsungsverordnung 18.11.09, BGBl I, 3790) ist in Kraft. Durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurde die verpflichtende Abzinsung der Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr eingeführt (§ 253 Abs. 2 HGB). In § 253 Abs. 2 S. 4 HGB wurde bestimmt, dass die Abzinsungszinssätze von der Deutschen Bundesbank nach Maßgabe einer Rechtsverordnung ermittelt und monatlich bekannt gegeben werden. Diese Verordnung wurde nun verkündet.
Die Deutsche Bundesbank ermittelt den durchschnittlichen Marktzinssatz für die Restlaufzeiten von einem Jahr bis zu 50 Jahren und gibt diesen monatlich auf ihrer Homepage (www.bundesbank.de) bekannt. Die Ermittlungsmethodik der Verordnung sieht vor, dass die jeweiligen Zinssätze auf der Basis eines Durchschnitts der letzten sieben Jahre gebildet werden. Dies führt dazu, dass bei den jeweils monatlichen Berechnungen der Abzinsungszinssätze nur marginale Änderungen auftreten und übermäßige Schwankungen in den Bilanzen vermieden werden.
Beispiel |
Macht ein Unternehmen z.B. bei Pensionsrückstellungen von der gesetzlich eingeräumten Erleichterung Gebrauch, pauschal auf eine Restlaufzeit von 15 Jahren abzustellen, ergibt sich nach dem Stand vom 31.10.09 ein Abzinsungszinssatz von 5,26 %. |
Die Vorschriften des BilMoG sind erstmals für das Geschäftsjahr 2010 verbindlich anzuwenden. Für das Geschäftsjahr 2009 besteht ein Wahlrecht.
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