15.12.2008 | Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
Die ganze Hektik umsonst? BilMoG kommt nun doch erst 2010
Die große Reform des Handelsbilanzrechts, das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wird sich um ein Jahr verzögern. Der Rechtsausschuss des Bundestages hatte auf seiner Sitzung am 15.10.08 den Termin für die Durchführung der öffentlichen Expertenanhörung zum BilMoG auf den 17.12.08 festgelegt. Damit steht fest, dass der ursprünglich geplante Termin für ein Inkrafttreten zum 1.1.09 nicht mehr gehalten werden kann. Mit einer Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses zum BilMoG und der 2./3. Lesung im Bundestag wird frühestens im Mai 2009 gerechnet. Fraglich bleibt momentan noch, ob das Gesetz möglicherweise schon für abweichende Wirtschaftsjahre mit Beginn in 2009 Gültigkeit erhalten könnte.
Ein Teil der Reform, die Umsetzung der europarechtlichen Abschlussprüferrichtlinie in nationales Recht, soll allerdings zum Jahreswechsel Gesetz werden. Hierdurch sollen internationale Prüfungsstandards in das HGB aufgenommen werden. Auch werden die Grundsätze zur Konzernprüfung (§ 317 Abs. 3 HGB-E) und zur Rotation des Abschlussprüfers (§ 319a Abs. 1 HGB-E) sowie Vorschriften zur Prüfung kapitalmarktorientierter Unternehmen (§ 342f HGB, § 100 Abs. 5 AktG) neu gefasst, so die Verlautbarungen des DStV.