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  • 10.07.2009 | Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz

    Fallstudie zum Übergang auf die Rechnungslegungsvorschriften des BilMoG

    von Dr. Hanno Kirsch, Meldorf

    Die Kalkstein-Zement OHG (OHG) mit Sitz und Geschäftsleitung in Deut­schland hat zum 31.12.08 (Ende des Geschäftsjahres) ihre Bilanz auf Basis des bislang geltenden Handelsrechts erstellt. Die Gesellschaft plant bereits in dem ab 1.1.09 beginnenden Geschäftsjahr die durch das BilMoG geänderten handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften gemäß des Wahlrechts des Art. 66 Abs. 3 S. 6 EGHGB anzuwenden. Die HGB-Bilanz hat zum 31.12.08 das folgende Aussehen:  

     

    Bilanz der Kalkstein-Zement OHG zum 31.12.08 in EUR  

    Erweiterungskosten des  

    Geschäftsbetriebs  

     

    800.000  

    Eigenkapital  

     

    2.600.000  

    Anlagevermögen  

     

    Sonderposten mit Rücklageanteil  

    1.000.000  

    Grund und Boden  

    600.000  

     

     

    Gebäude  

    470.000  

     

     

    Technische Anlagen u. Maschinen  

    3.500.000  

    Rückstellungen  

     

    Betriebs- und Geschäftsausstattung  

    70.000  

    Rückstellungen für Pensionen  

    200.000  

     

     

    sonstige Rückstellungen  

    3.000.000  

    Umlaufvermögen  

     

     

     

    Vorräte  

    930.000  

    Verbindlichkeiten  

     

    Forderungen L+L  

    300.000  

    Verbindlichkeiten L+L  

    200.000  

    Bank, Kasse  

    330.000  

     

     

    Bilanzsumme  

    7.000.000  

    Bilanzsumme  

    7.000.000  

    1. Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzposten

    1.1 Erweiterungskosten des Geschäftsbetriebs

    Die OHG hatte für den seinerzeitigen Aufbau eines eigenständigen Auslands-Vertriebsnetzes zum 31.12.05 Erweiterungskosten in Höhe von 3.200.000 EUR aktiviert. Diese wurden beginnend mit 2006 mit jährlich 800.000 EUR abgeschrieben.  

     

    1.2 Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände

    In 2008 erhielt die OHG ein Patent für ein besonders wirkungsvolles Verfahren zur Entfernung von Fremdstoffen aus dem abgebauten Kalkstein. An Aufwendungen sind hierfür in der Entwicklungsphase (eindeutige Trennung von der Forschungsphase) 250.000 EUR Personalkosten, 5.000 EUR Materialaufwendungen, 50.000 EUR externe Dienstleistungskosten sowie 10.000 EUR Patentierungskosten angefallen. Aufgrund des bislang geltenden Aktivierungsverbots des § 248 Abs. 2 HGB a.F. unterließ die OHG die Aktivierung.  

     

    1.3 Gebäude