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  • 01.04.2002 · Fachbeitrag · Bilanzsteuerrecht

    Grundstück als Sonderbetriebsvermögen bei einer GmbH & Co. KG

    | Für die Zuordnung eines Grundstücks zum Sonderbetriebsvermögen der Gesellschafter einer GmbH & Co. KG ist nicht allein ausschlaggebend, ob die mit dem Grundstück zusammenhängenden Einnahmen und Ausgaben in der Buchführung erfasst werden. Vielmehr ist auf den nach außen erkennbaren Nutzungswillen der Gesellschafter abzustellen (BFH, Beschluss 5.3.02, IV B 22/01, n.v.).(Abruf-Nr. 020560) |