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  • · Fachbeitrag · Sonderbetriebsvermögen

    Beteiligung des Kommanditisten an Komplementär-GmbH nicht zwingend notwendiges Sonder-BV II

    von Dr. Stephan Peters, Haltern am See

    | Die Mehrheitsbeteiligung eines Kommanditisten an der Komplementär-GmbH der Kommanditgesellschaft führt dann nicht zu Sonder-BV II, wenn die Komplementär-GmbH neben der Geschäftsbeziehung zur KG einen eigenen Geschäftsbetrieb unterhält (BFH 21.12.21, IV R 15/19, Abruf-Nr. 227820 ). |

    1. Hintergrund

    Bei der zutreffenden steuerlichen Erfassung und Besteuerung von Personengesellschaften kommt der Zuordnung von Wirtschaftsgütern eine zentrale Bedeutung zu. Das Bestehen einer Betriebsaufspaltung oder die Zuordnung von Wirtschaftsgütern oder Beteiligungen zu einem Sonder-BV der Gesellschafter können insbesondere bei strukturellen Veränderungen ein Umstrukturierungshindernis darstellen. Wichtig ist es daher, entsprechende Zuordnungen oder bestehende Betriebsaufspaltungen fortlaufend auf ihre Aktualität hin zu überprüfen und bei Zweifelsfragen gegebenenfalls schon im Vorfeld Kontakt mit der Finanzverwaltung aufzunehmen.

     

    Der zutreffenden Zuordnung von Wirtschaftsgütern kommt insbesondere im Vorfeld von Übertragungen einzelner Wirtschaftsgüter, von Umstrukturierungs- oder Aufgabenkonstellationen eine entscheidende Bedeutung zu und birgt für den Berater relevante Haftungsrisiken.