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  • 14.12.2010 | Bundesanzeiger

    10 Sekunden Fristüberschreitung kosten 50 EUR

    Die Jahresabschlussunterlagen müssen elektronisch beim Bundesanzeiger eingereicht werden. Erfolgt dies nicht, kommt es zu einer Androhung von Ordnungsgeld und einer Fristsetzung zur Vermeidung der Ordnungsgeldfestsetzung. Im Fall des Landgerichts (LG) Bonn hatte die Gesellschaft die Frist um 10 Sekunden (!) überschritten. Hierauf sah sich das Bundesamt für Justiz veranlasst, ein Ordnungsgeld von 250 EUR festzusetzen.  

     

    Die Beschwerde hiergegen blieb erfolglos. Das LG ging davon aus, dass die Zeitangabe zutrifft, nachdem das Bundesamt mitgeteilt hatte, dass ein Zeitsignal von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt in Braunschweig mittels Signalsender an einen Zeitserver beim Bundesanzeiger-Verlag übermittelt werde. Von dort werde es an die einzelnen Webserver weitergegeben. So sei gewährleistet, dass die Systemzeit genau der Echtzeit entspreche. Den Umstand der Verursachung der Zeitverzögerung, dass nämlich die Gesellschaft vergessen hatte, die Kenntnisnahme der AGB anzukreuzen und deshalb eine Fehlermeldung erschien, ließ das LG nicht gelten. Damit wäre nach dem HGB grundsätzlich ein Ordnungsgeld zwischen 2.500 und 25.000 EUR festzusetzen gewesen. Im vorliegenden Fall war die Fristüberschreitung jedoch nur geringfügig i.S. des Gesetzes. Daher konnte das Ordnungsgeld unter den gesetzlichen Mindestbetrag von 2.500 EUR herabgesetzt werden. Den vom Bundesamt für angemessen erachteten Betrag von 250 EUR hat das Gericht auf 50 EUR herabgesetzt (LG Bonn 27.8.10, 31 T 1412/09, Abruf-Nr. 103539).  

    Quelle: Ausgabe 12 / 2010 | Seite 314 | ID 140869