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  • 13.11.2008 | Bundesjustizministerium

    Internetseite kann Gewerbetreibende teuer zu stehen kommen

    Ein fehlendes oder unvollständiges Impressum auf seiner Internetseite kann Gewerbetreibende schnell teuer zu stehen kommen. Hier besteht die Gefahr einer kostenpflichtigen Abmahnung.  

     

    Das Bundesjustizministerium hat daher einen Leitfaden zur Impressumspflicht auf der Internetseite www.bmj.de/musterimpressum eingestellt. Der Leitfaden soll Gewerbetreibenden helfen, ihre Anbieterkennzeichnung den gesetzlichen Anforderungen des Telemediengesetzes (TMG) entsprechend zu gestalten. Das Angebot soll zu mehr Rechtssicherheit beitragen. Gerade kleine und mittlere Unternehmen, die Waren und Dienste im Internet anbieten, sollen zukünftig auf einen Blick erkennen können, was sie bei der Selbstauskunft nach dem TMG zu beachten haben, um die in diesem Bereich oft vorkommenden Abmahnungen zu vermeiden. Der Leitfaden kann zwar im Einzelfall eine rechtliche Beratung nicht ersetzen, hilft aber, die bestehenden Pflichten überhaupt zu erkennen.  

     

    Quelle: Ausgabe 11 / 2008 | Seite 281 | ID 122807