18.08.2009 | Bundesrat
Anspruch auf Krankengeld für Selbstständige
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 10.7.09 u.a. dem „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften“ zugestimmt. Nach den mit diesem Gesetz vorgenommenen Änderungen können künftig hauptberuflich Selbstständige gegenüber ihrer Krankenkasse erklären, dass die Mitgliedschaft den Anspruch auf Krankengeld umfassen soll. Damit wird die erst zum 1.1.09 vorgenommene Gesetzesänderung, wonach hauptberuflich Selbstständige nur einen Wahltarif für den Anspruch auf Krankengeld wählen konnten, wieder rückgängig gemacht. Nunmehr genügt gegenüber der Krankenkasse bei einem Wechsel des Versicherungsverhältnisses die Erklärung, dass die Mitgliedschaft den Anspruch auf Krankengeld umfassen soll.
Quelle: Ausgabe 08 / 2009 | Seite 197 | ID 129275