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  • 16.03.2010 | Checkliste

    Gefahren der Scheinselbstständigkeit frühzeitig erkennen und rechtzeitig beraten

    von Prof. Claudia Ossola-Haring, Ihringen/Calw

    Mitarbeiter kosten Geld, Zeit und Nerven - die Reihenfolge scheint beliebig, die Stoßseufzer von Arbeitgebern dagegen einhellig. Dazu kommt, dass viele Unternehmen entweder bereits mit den Auswirkungen der Krise zu kämpfen haben oder sie fürchten. Keine Zeit also, in der Mitarbeiter fest angestellt werden. Was aber tun, wenn dennoch qualifiziertes Personal benötigt wird?  

     

    Grundsätzlich bieten sich zwei Alternativen: Erstens Zeitverträge schließen oder zweitens eine freie Mitarbeit vereinbaren. Letztere Möglichkeit ist vor allem für diejenigen Unternehmen interessant, die Mitarbeiter entlassen mussten, deren oder ein ähnliches Know-how aber weiterhin benötigen. Problematisch ist bei einer freien Mitarbeit die Einbindung des Auftragnehmers in das Unternehmen. Zwar ist der Steuerberater nicht zur Rechtsberatung befugt, wenn er aber Lohn- und Gehaltsabrechnungen oder Umsatzsteuervoranmeldungen und -erklärungen für das Unternehmen fertigt, muss er sowohl steuerlich als auch sozialversicherungsrechtlich prüfen, dass keine Scheinselbstständigkeit vorliegt und keine arbeitnehmerähnlichen Selbstständigen beschäftigt sind, und/oder dass der Vorsteuerabzug nicht gefährdet ist.  

     

    Mit der folgenden Checkliste soll dem Steuerberater und den Mitarbeitern in der Steuerberaterkanzlei ein Hilfsmittel an die Hand gegeben werden, Warnsignale für Scheinselbstständigkeit und arbeitnehmerähnliche Selbstständigkeit rechtzeitig zu erkennen und Risiken vorzubeugen.  

    1. Scheinselbstständigkeit

    Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn jemand zwar vertraglich vereinbart selbstständige Dienst- oder Werkleistungen für ein fremdes Unternehmen erbringt, tatsächlich aber nicht selbstständige Arbeiten in einem Arbeitsverhältnis leistet. In solchen Fällen sind Sozialversicherungsbeiträge abzuführen und Lohnsteuerpflichten zu erfüllen.