01.09.2003 · Fachbeitrag · Degressive Abschreibung
Seniorenwohnung mit Zusatzleistung
| Wohnungen in einer Seniorenwohnanlage werden trotz der Zusatzleistungen vorrangig zu Wohnzwecken genutzt. Der Eigentümer kann daher die degressive Abschreibungsform nutzen (§ 7 Abs. 5 S. 1 Nr. 3 EStG). Dies hat das FG Nürnberg in zwei Fällen eindeutig festgelegt: |
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