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  • 14.01.2010 | Die Qual der Wahl

    Alte und neue Rechtslage bei den GWG ab 2010

    von StB Dipl.-Finw. Rainer Fuchs, Lehrbeauftragter Hochschule, Achern

    Nachdem der SPD Bundesfinanzminister Peer Steinbrück durch den neuen CDU Finanzminister Wolfgang Schäuble abgelöst worden ist, scheinen manche steuerlichen Wahlversprechungen Realität zu werden. So wird ab 1.1.10 die GWG-Grenze wieder eingeführt. Diese Änderung ist Bestandteil des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes. Besonders hervorzuheben ist hierbei, dass der Gesetzgeber nicht nur die Wiedereinführung der alten Rechtslage vorsieht, sondern auch ein Wahlrecht, die neue Rechtslage, die ab 2008 galt, beizubehalten. Dieses Wahlrecht stellt eine erneute Herausforderung an die steuerliche Beratung dar.  

     

    Vergleich neue und alte Regelung

    Ab dem Jahre 2008 konnte man die Kosten für betriebliche Anschaffungen nur noch dann sofort im Anschaffungsjahr in voller Höhe geltend machen, wenn sie maximal 150 EUR (ohne Umsatzsteuer) gekostet haben. Hinweis: Diese Regelung gilt und galt aber nicht für die sogenannten Überschusseinkünfte, also nicht für Arbeitnehmer und Vermieter etc.  

     

    Anschaffungen von über 150 EUR netto, also von 150,01 EUR bis einschließlich 1.000 EUR mussten in einem Pool zusammengefasst und über 5 Jahre abgeschrieben werden, wobei es keine zeitanteilige AfA gab/gibt. Darüberliegende Anschaffungen, also ab 1.000,01 EUR werden über die Nutzungsdauer laut amtlicher AfA-Tabellen abgeschrieben. Diese Regelung hat(te) zur Folge, dass etwa die Anschaffungskosten eines Laptops im Bereich von > 150 EUR bis 1.000 EUR (Laptops liegen üblicherweise im Bereich über 410 EUR netto, aber unter 1.000 EUR) über 5 Jahre abgeschrieben werden müssen, obwohl der Fiskus - gezwungen durch einschlägige BFH-Rechtsprechung - mittlerweile eine Nutzungsdauer von nur 3 Jahren akzeptiert.