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  • 01.03.2007 | Due Diligence

    Durch systematische Unternehmensanalyse Chancen und Risiken rechtzeitig erkennen

    von Dipl.-Kfm. Günter Pfleger, Glattbach

    Bei Unternehmenstransaktionen aller Art, insbesondere beim Erwerb und der Veräußerung von Unternehmen und Beteiligungen, gewinnt die Durchführung einer „Due Diligence“ (DD) zunehmend an Bedeutung. Nicht außer Acht lassen sollte man jedoch, dass die Durchführung einer DD auch ohne äußerliche Einflüsse Sinn macht. Der folgende Beitrag zeigt auf, wann und in welchem Umfang eine DD nützlich erscheint. 

    1. Grundsätzliches

    DD meint zunächst einmal die „gebotene bzw. erforderliche Sorgfalt“, mit der Transaktionen wie Unternehmenserwerb oder -veräußerung vorgenommen werden sollen. Im Speziellen versteht man darunter die umfassende und systematische Analyse des Unternehmens, das Gegenstand der Transaktion ist („Zielunternehmen“). Dabei geht es vor allem um die Aufdeckung von Risiken. Die DD ist also ein Instrument zur Risikoprophylaxe. In der Praxis wird jedoch diesbezüglich oft überraschend leichtfertig gehandelt. Das gilt nicht zuletzt auch im Bereich des Mittelstands. Es darf deshalb nicht verwundern, dass z.B. Unternehmenskäufe häufig zum Flop werden oder zumindest nicht die beim Käufer bestehenden Erwartungen erfüllen. In dieser Situation ist der Berater gefragt. Für viele Mittelständler ist ein Unternehmenskauf oder -verkauf eine Angelegenheit, mit der sie noch nie vorher konfrontiert worden sind. Entsprechende Erfahrungen fehlen. Hier muss der Berater (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt) einspringen. Aufgabe des Beraters sollte es aber auch sein, seine von ihm ständig betreuten Mandanten zu bewegen, in bestimmten Zeitabständen auch ohne unmittelbare äußere Veranlassung bezüglich ihrer Unternehmen eine DD durchzuführen.  

    2. Fallweise Due Diligence

    Eine fallweise DD resultiert vor allem aus einem beabsichtigten Unternehmenskauf. Der Unternehmenskäufer will durch die DD ein vertieftes Wissen über das Zielunternehmen erhalten. Aus der DD sollen sich mehr Informationen ergeben, als sie etwa durch das bloße Studium der Jahresabschlüsse gewonnen werden können. Negative Umstände sind sichtbar zu machen, Faktoren also, die der Verkäufer eventuell gerade verschweigen möchte. Außerdem soll eine DD einer fundierten Unternehmensbewertung auf der Basis geprüfter Annahmen und Angaben den Weg ebnen.  

     

    Oft beschränkt sich die DD nicht auf die Ermittlung des Ist-Zustandes des Zielunternehmens. Aus der Sicht des Erwerbers ist auch festzustellen, welche Veränderungen die Unternehmenstransaktion voraussichtlich auslöst (z.B. Reaktionen der Kunden). Ferner wird der Erwerber mit speziellem Interesse auf Möglichkeiten achten, festgestellte Mängel beim Zielunternehmen zu beseitigen und Synergieeffekte zu nutzen.