01.05.2007 | Elektronischer Geschäftsverkehr
Zugang einer E-Mail ist praktisch nicht beweisbar
E-Mails bergen als Kommunikationsmittel im Geschäftsverkehr nach wie vor Gefahren. Es ist praktisch nicht beweisbar, dass eine E-Mail zugegangen ist. Als zugegangen gilt eine E-Mail, wenn sie in die Mailbox des Empfängers gelangt. Ein Beweis des ersten Anscheins für den Eingang in der Mailbox des Empfängers ergibt sich aber nicht bereits, wenn der Absender die Absendung der E-Mail beweisen kann. Denn es ist nicht auszuschließen, dass die Nachricht, etwa wegen Fehlern in der Datenleitung oder den vom Absender verwendeten Programmen, ihr Ziel nicht erreicht, so die Auffassung des OLG Köln.
Hinweis: Sicherheitshalber sollten Sie einer Nachricht hinterhertelefonieren lassen. Eine kurze Gesprächsnotiz reicht als Nachweis in der Regel aus (OLG Köln 5.12.06, 3 U 167/05, Abruf-Nr. 063642).